Hinweise auf Compliance-Verstöße

Anwaltliche Ombudsperson der EPNE nimmt Hinweise auf Rechtsverstöße vertraulich entgegen und berät die Mitarbeiter

Der EP New Energies GmbH (EPNE) sind Integrität und Transparenz ebenso wichtig wie das Vertrauen ihrer Mitarbeiter, Kunden, Partner sowie aller Stakeholder des Unternehmens. Daher verfügt EPNE über ein modernes Compliance-Management-System. Die Bestellung einer externen anwaltlichen Ombudsperson ist Bestandteil des installierten integrativen Compliance-Management-Systems.

Als Ombudsperson wurde Rechtsanwalt Dr. Frank von der Anwaltskanzlei FS-PP Berlin berufen. Dr. Frank ist Ansprechpartner für interne und externe Hinweisgeber. Auf vertraulichem Weg können Hinweise in deutscher sowie englischer Sprache auf Rechtsverstöße im Geschäftsbereich der EPNE oder außerhalb, jedoch mit Auswirkungen auf das Unternehmen, gegeben werden. Dazu gehören Hinweise zu Korruption, wirtschaftskriminellen Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen wie rechtswidrige persönliche Diskriminierungen.

Die Ombudsperson und alle Mitarbeiter der Anwaltskanzlei FS-PP Berlin unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Ombudsperson gibt Informationen nur an den Compliance-Beauftragten der EPNE weiter, wenn die Hinweisperson ausdrücklich ihr Einverständnis hiermit erklärt hat. Die Weiterleitung kann anonymisiert erfolgen; die Ombudsperson schützt dann die Identität der Hinweisperson.

Mitarbeitern der EPNE steht die Ombudsperson auch zur vertraulichen Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten zur Verfügung. Hinweispersonen und Mitarbeiter, die sich mit Fragen an die Ombudsperson wenden, können selbst entscheiden, ob sie im Falle einer Weitergabe anonym bleiben möchten.

Kontaktaufnahme mit der Ombudsperson

Für Hinweispersonen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank als Ombudsperson der EPNE Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und E-Mail-Adresse eingerichtet worden (Kontaktdetails siehe unten). Ein persönliches Gespräch mit der Ombudsperson ist nach einer Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme zur Ombudsperson ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie kann sich auch noch nach der Kontaktaufnahme entscheiden, dass die Ombudsperson Stillschweigen bewahren oder den Hinweis nur anonymisiert wertergeben soll.

Hinweispersonen erhalten nicht nur unverzüglich eine Eingangsbestätigung, sondern vor Ablauf von spätestens drei Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung, was auf ihren Hinweis veranlasst wurde und was das Ergebnis ist.

Die Ombudsperson ist Beauftragter der EPNE. Sie darf niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der EPNE zuwiderläuft. Sie ist aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
030 318 685 933
ombudsperson-epne@fs-pp.de

 

Hier finden Sie die Informationen zum Hinweisgebersystem sowie die Datenschutzhinweise der FS-PP.